§1 Präambel
1. Für Verträge zwischen der Comunia UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Rocketriders“) und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Rocketriders nicht an, es sei denn, Rocketriders hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen, auch für alle künftigen Verträge.
3. Rocketriders ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung Rocketriders seinen schriftlichen Widerspruch übersandt hat. Auf diese Folge wird Rocketriders bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Dies gilt auch für Preisanpassungen gemäß §5, sofern der Kunde nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
4. Rocketriders bietet Agenturleistungen.
5. Rocketriders bietet Betreuung im Online-Marketing an. Die genannten Leistungen und Honorarleistungen sind im jeweiligen Auftrag aufgelistet.
6. Rocketriders bietet die Erstellung einer Website an. Dies umfasst auch die Betreuung von Websites auf Plattformen wie Go Highlevel.
§2 Angebot & Vertragsschluss
1. Angebote von Rocketriders sind stets unverbindlich und freibleibend.
2. Aufträge des Kunden sind verbindlich. Rocketriders kann diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Erbringung der Leistung annehmen.
3. Rocketriders behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder laufende Kampagnen abzubrechen. Im Falle einer Ablehnung eines Auftrages oder eines Abbruchs einer Kampagne hat der Kunde keinerlei Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen Rocketriders vorzubringen.
4. Rocketriders ist berechtigt, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung und gegebenenfalls dem Ausgleich noch offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.
5. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei bereits gebuchten Kampagnen keine Stornierung möglich.
6. Rocketriders erhält für seine Leistungen eine Provision oder fixe Vergütung, die im Angebot näher spezifiziert wird.
§3 Durchführung von Kampagnen
1. Rocketriders erhält Zugriff auf die Trackingsysteme der Kunden, um die Richtigkeit der Auswertung, die Ausspielung der Kampagnen sowie deren Abrechnung sicherzustellen.
2. Bei der Schaltung von Lead- und Sale-Kampagnen ist ein bestimmter Tracking-Code auf der Website des Kunden einzubauen. Dieser darf nicht verändert oder partiell angezeigt werden.
3. Der Kunde hat den Tracking-Code für die Laufzeit der Kampagne und 30 Tage darüber hinaus ordnungsgemäß implementiert zu lassen.
§3.1 Affiliate Marketing
1. Rocketriders betreut im Affiliate Marketing das Partnerprogramm des Advertisers. Dazu gehören die Bereitstellung und Hinterlegung von Werbemitteln, die Prüfung dieser auf Richtigkeit sowie die Erstellung von monatlichen Reportings für den Kunden.
2. Rocketriders steht im regelmäßigen Austausch mit Affiliate-Netzwerken und Publishern.
3. Rocketriders haftet nicht für die Ausspielung der Werbemittel durch die Publisher oder für Trackingausfälle.
4. Der Kunde bleibt als Inhaber des Onlineshops/ der Website für dessen ordnungsgemäße Funktion und Inhalte verantwortlich.
5. Bei Ausfällen auf Kundenseite ist der Kunde verpflichtet, diese Ausfälle zu vergüten. Als Grundlage hierfür werden die durchschnittlichen Werte der letzten drei Monate herangezogen.
§3.2 Suchmaschinenmarketing (SEA)
1. Rocketriders übernimmt die Betreuung des Google Ads Kontos und sonstigen Ads Konten auf anderen Plattformen wie Meta oder TikTok für den Kunden und erstellt sowie optimiert Kampagnen zur Erreichung der gewünschten Ausspielung.
2. Es werden monatliche Reportings bereitgestellt, um die Performance der Kampagnen zu dokumentieren.
3. Rocketriders haftet nicht für die Ausspielung der Anzeigen über z.B. das Google-Inventar und übernimmt keine Garantie für die Erreichung spezifischer Zielzahlen.
4. Anpassungen an den Kampagnen erfolgen auf Grundlage der durch Google bereitgestellten Daten und nach besten Praktiken.
§3.3 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
1. Rocketriders betreut den Kunden und dessen Website im Bereich SEO mit dem Ziel, die Sichtbarkeit der Seite in den Suchmaschinen durch gezielte Keyword-Optimierung zu erhöhen.
2. Rocketriders gibt keine Garantie für die Platzierung oder das Ranking der Website, da dies von zahlreichen Faktoren abhängt.
3. SEO-Optimierungen können zwischen 4-12 Monate benötigen, bis sie von Suchmaschinen vollständig erfasst und umgesetzt werden.
4. Faktoren wie die Ladezeit der Website, Keyword-Integration, Meta-Descriptions und technische Aspekte können das Ranking beeinflussen. Für diese Faktoren ist der Kunde verantwortlich, falls die von Rocketriders vorgeschlagenen Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.
§4 Agenturleistungen
1. Rocketriders wird entsprechend der im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen vergütet.
2. Technischer Support und sonstige Zusatzleistungen sind separat im Angebot geregelt und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung.
§4.1 Website Erstellung
1. Rocketriders erstellt Websites auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Wireframes. Die Wireframes dienen als Grundlage für das Design und die Struktur der Website. Änderungen oder Abweichungen vom Wireframe bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlichen Aufwand sowie Kosten verursachen.
2. Diese Websites werden von Rocketriders betreut und gehostet. Details können dem dazugehörigen Wartungsvertrag entnommen werden.
3. Rocketriders versucht im Bereich des Möglichen, die Sicherheit der Website zu gewährleisten, um diese vor Hackerangriffen zu schützen. Dabei arbeitet Rocketriders mit DSGVO-konformen Systemen, Plattformen und Servern.
4. Rocketriders führt regelmäßige Plugin-Updates durch, um die Sicherheitsstandarts einzuhalten.
5. Rocketriders optimiert die Ladezeit der Website.
6. Rocketriders übernimmt jedoch keine Haftung gegenüber Dritten, aufgrund von externen Tools, Plugins oder Änderungen durch den Kunden.
§5 Nutzung von externer Software (Go Highlevel)
1. Rocketriders nutzt für die Bereitstellung und Erbringung der angebotenen Dienstleistungen die externe Software Go Highlevel. Diese Software wird von einem Drittanbieter bereitgestellt und betrieben.
2. Der Kunde erkennt an, dass für alle technischen, sicherheitsrelevanten und sonstigen Belange im Zusammenhang mit der Nutzung von Go Highlevel die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Go Highlevel gelten. Diese sind unter https://www.gohighlevel.com einsehbar.
3. Rocketriders übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Fehler, Ausfälle oder Einschränkungen, die durch die Nutzung von Go Highlevel entstehen. Insbesondere haftet Rocketriders nicht für Systemausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsverletzungen, die durch die Software verursacht werden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbständig über die Nutzungsbedingungen und technischen Spezifikationen von Go Highlevel zu informieren und diese zu akzeptieren, sofern sie für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Rocketriders erforderlich sind.
5. Sofern Go Highlevel seine Dienste ändert oder einstellt und dies Auswirkungen auf die von Rocketriders erbrachten Dienstleistungen hat, wird Rocketriders den Kunden in angemessener Weise darüber informieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder eine ähnliche Kompensation.
§6 Abrechnung und Preisanpassung
1. Maßgeblich für die Abrechnung der Werbemaßnahmen sind die Systeme von Rocketriders. Rocketriders ist berechtigt, die Vergütung sofort nach Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen und erst nach Zahlungseingang mit der Leistung zu beginnen.
2. Außerordentliche Preisanpassung: Rocketriders behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen außerordentliche Preisanpassungen vorzunehmen, sofern äußere Umstände (z. B. rechtliche Änderungen, erhebliche Kostensteigerungen) dies erfordern. Der Kunde wird mindestens sechs Wochen vor der Anpassung schriftlich informiert.
3. Der Kunde hat bei einer außerordentlichen Preisanpassung das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
§7 Gewährleistung und Haftung
1. Rocketriders haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Rocketriders nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Die Haftung ist auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Vergütung des Kunden in den letzten sechs Monaten beschränkt.
3. Der Kunde stellt Rocketriders von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung gesetzlicher durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.
§8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mannheim.
§9 Vertragslaufzeit und Verlängerung
1. Vertragslaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 12 Monate und beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses.
2. Automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Weitere Details entnehmen Sie der Auftragsvereinbarung.
3. Kündigung: Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per E-Mail an die jeweils andere Vertragspartei zu richten.
4. Sonderkündigungsrecht: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.